AGB


1. Geltung
Mit der Anforderung des Exposés in Kenntnis unserer Provisionserwartung kommt zwischen dem Empfänger (Maklerkunde) und der FS ImmoConsult Fenkl & Schremb eGbR ein provisionspflichtiger Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande, dessen Bestandteil diese AGB sind, die hiermit vom Maklerkunden anerkannt werden.

2. Vertraulichkeit/Weitergabeverbot
Die von der FS ImmoConsult Fenkl & Schremb eGbR übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalt sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung der FS ImmoConsult Fenkl & Schremb eGbR, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, untersagt. Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Maklerkunde zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Maklerkunden vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch der FS ImmoConsult Fenkl & Schremb eGbR wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.

3. Angebote
Die Angebote der FS ImmoConsult Fenkl & Schremb eGbR erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Den objektbezogenen Angaben liegen die uns erteilten Auskünfte und Informationen, insbesondere des Verkäufers/Vermieters zugrunde. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird von der FS ImmoConsult Fenkl & Schremb GbR nicht übernommen. Es obliegt daher dem Kunden, die Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für den Fall eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.

4. Entstehen des Provisionsanspruchs
Die Bekanntgabe (=Nachweis) der Objektadresse und/oder des Anbieters geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung der FS ImmoConsult Fenkl & Schremb eGbR im Falle des Ankaufs, Tauschs oder der Anmietung. Der Provisionsanspruch der FS ImmoConsult Fenkl & Schremb eGbR entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und/oder der Vermittlung der FS ImmoConsult Fenkl & Schremb eGbR ein Hauptvertrag bezüglich des benannten Objekts zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen, als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von der FS ImmoConsult Fenkl & Schremb eGbR nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses den Provisionsanspruch der FS ImmoConsult Fenkl & Schremb eGbR nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch entsteht also insbesondere bei Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete.

5. Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Kaufvertrags/Tauschvertrags/Mietvertrags fällig. Die Provision ist zahlbar nach Rechnungserteilung. Die FS ImmoConsult Fenkl & Schremb eGbR hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne die Teilnahme der FS ImmoConsult Fenkl & Schremb eGbR, so ist der Kunde verpflichtet, der FS ImmoConsult Fenkl & Schremb eGbR unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen.


6. Höhe der Provision
Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. dem gesamten Mietpreis. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Käuferprovision 3,57 % vom wirtschaftlichen Kaufpreis bzw. 3,57 Monatsmieten Mieterprovision bei Gewerbemietobjekten, jeweils inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, derzeit 19 %.
Bezieht sich der Kaufvertrag auf eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus im Sinne von § 656 a BGB und wird die FS ImmoConsult Fenkl & Schremb eGbR für beide Parteien des Kaufvertrags provisionspflichtig tätig, ist die Provision für beide Vertragsparteien des Kaufvertrags gleich hoch (sog. Halbteilungsgrundsatz). Wird einer Vertragspartei von der FS ImmoConsult Fenkl & Schremb eGbR ein Nachlass oder Erlass gewährt, reduziert sich die Provision auch für die andere Vertragspartei des Kaufvertrags in gleicher Höhe. Die FS ImmoConsult Fenkl & Schremb eGbR wird die jeweils andere Vertragspartei über die reduzierte Provision informieren.

7. Doppeltätigkeit
Die FS ImmoConsult Fenkl & Schremb eGbR ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (Verkäufer/Vermieter/Tauschpartner) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit sind wir zur Unparteilichkeit verpflichtet.

8. Vorkenntnis
Ist dem Kunden das von der FS ImmoConsult Fenkl & Schremb eGbR angebotene Objekt bereits bekannt, so hat er dieses unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen mitzuteilen und auf Verlangen der FS ImmoConsult Fenkl & Schremb eGbR zu belegen. Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, so hat er der FS ImmoConsult Fenkl & Schremb eGbR sämtliche Aufwendungen, die der FS ImmoConsult Fenkl & Schremb eGbR dadurch entstehen, dass auf die Vorkenntnis nicht oder verspätet hingewiesen wird, als Schaden zu ersetzen.

9. Haftungsbegrenzung
Die Haftung für fahrlässiges Verhalten der FS ImmoConsult Fenkl & Schremb eGbR, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder dem Fehlen einer von der FS ImmoConsult Fenkl & Schremb eGbR garantierten bestimmten Eigenschaften beruht.

10. Informationspflicht nach VSBG
Die FS ImmoConsult Fenkl & Schremb eGbR ist nicht verpflichtet und nicht bereit, im Fall einer sich aus einem Vertragsverhältnis zwischen der FS ImmoConsult Fenkl & Schremb eGbR und einem Verbraucher ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit vor Klageerhebung ein Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach den Bestimmungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) durchzuführen.

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